Vermessungsbüro Schultz, Cottbus
Bodenordnung - Illustration

Bodenordnung

Der Begriff Bodenordnung bezeichnet hoheitliche Verfahren zur Umgestaltung von Grundstücken zur Verbeserung ihrer Nutzbarkeit. Die rechtlichen Grundlagen dafür bilden das Flurbereinigungsgesetz (Flurbg) und das Landwirtschaftsanpassungsgesetz (LwAnpG) für den ländlichen Raum, sowie das Baugesetzbuch (BauGB) im städtischen Raum.

Der Öffentlich bestellte Vermessungsingenieur kann als Dienstleister in den Verfahren hoheitliche Vermessungsleistungen ausführen.

Er kann aber auch mit der Durchführung von Verfahren nach dem Landwirtschaftsanpassungsgesetz beliehen werden bzw. in der städtischen Bodenordnung die Aufgaben der Geschäftsstelle eines Umlegungsausschusses wahrnehmen.

Vermessungsdienstleistungen in der Bodenordnung

Beschreibung:

Vermessungsleistungen werden in Bodenordnungsverfahren unter Nutzung modernster Vermessungstechniken in folgenden Schwerpunktbereichen erbracht:

  • Feststellung der Gebietsgrenze des Verfahrens (Grenzfeststellung)
  • Neuvermessung des Verfahrensgebietes
    (Grundstücksgrenzen, Gebäude und baulichen Anlagen)

Nach Einleitung des Bodenordnungsverfahrens besteht die Möglichkeit auf Antrag des Grundstückseigentümers neue Grundstücke durch Sonderung im Altbestand zu bilden. Dabei wird ohne Durchführung von örtlichen Arbeiten ein neues verkehrsfähiges "vorläufiges" Grundstück gebildet.

Die notwendigen Arbeiten in der Örtlichkeit werden mit der Neuvermessung des Verfahrensgebietes durchgeführt. Der Vorteil liegt im wesentlich geringeren Aufwand und für den Antragsteller in geringeren Gebühren. In Bodenordnungsverfahren mit geringem Vermessungsaufwand, insbesondere bei Verfahren zur Zusammenführung von Boden- und Gebäudeeigentum, werden in Einzelfällen statt der Feststellung der Verfahrensgrenze und der Neuvermessung auch Teilungsvermessungen durchgeführt.

Auftraggeber:
  • Flurneuordnung:
    Land Brandenburg, Ministerium für Landwirtschaft, Umwelt und Verbraucherschutz
  • Sonderungen:
    Grundstückseigentümer
Kosten:

Die finanziellen Mittel werden durch das Land Brandenburg bereitgestellt (Haushaltsmittel des Landes und Fördermittel). Zu einem geringen Anteil erfolgt die Finanzierung durch die Grundstückseigentümer (abhängig von der Verfahrensartin der Flurneuordnung).

Die Kosten für die Durchführung von Sonderungen trägt der Grundstückseigentümer auf der Grundlage der Gebühren- und Kostenordnung für das Kataster- und Vermessungswesen im Land Brandenburg (VermGebKO)

Ansprechpartner: Herr Thiel

Flurneuordnung nach LwAnpG

Beschreibung:

Feststellung und Neuordnung von Eigentumsverhältnissen insbesondere im ländlichen Raum als Voraussetzung für die Schaffung leistungs- und wettbewerbsfähiger Landwirtschaftsbetriebe.

Schwerpunkte:

  • Zusammenführung von getrenntem Eigentum an Boden- und Gebäuden (Wohngebäude und Wirtschaftsgebäude)
  • Herstellung der wegemäßigen Erschließung aller ländlichen Grundstücke
  • Arrondierung (Zuteilung) des ländlichen Grundbesitzes unter Berücksichtigung der Eigentumsstruktur und der agrarstrukturellen Anforderungen
  • Regulierung der Ortslagen (Aufhebung von Überbauung, Regulierung der Grundstücksgrenzen)

Grundlage: Landwirtschaftsanpassungsgesetz (LwAnpG) in Verbindung mit dem Flurbereinigungsgesetz (Flurbg)
Auftraggeber:

Land Brandenburg, Ministerium für Landwirtschaft, Umwelt und Verbraucherschutz

Durchführung durch den Öffentlich bestellten Vermessungsingenieur auf der Grundlage der Beleihung mit hoheitlichen Rechten und durch einen Werkvertrag

Kosten:

Die finanziellen Mittel werden durch das Land Brandenburg bereitgestellt (Haushaltsmittel des Landes und Fördermittel).

Zu einem geringen Anteil erfolgt die Finanzierung durch die Grundstückseigentümer (abhängig von der Verfahrensartin der Flurneuordnung).

Ansprechpartner: Herr Thiel