Grundstückswertermittlung
Der Wert eines Gegenstandes oder einer Sache wird dann deutlich sichtbar, wenn sich der Eigentümer und ein Interessent an der Sache für den Verkauf auf einen Preis geeinigt haben. Als einen objektiven Wert kann man den Preis jedoch nur dann betrachten, wenn die Einigung von Käufer und Verkäufer allein durch die Situation am Markt bestimmt wurde (Angebot und Nachfrage) und besondere Umstände (wie z.B. Abhängigkeiten, Verpflichtungen usw.) ohne Einfluss waren.
Im Baugesetzbuch (BauGB) § 194 wird der Verkehrswert von Grundstücken definiert:
Der Verkehrswert (Marktwert) wird durch den Preis bestimmt,
der in dem Zeitpunkt, auf den sich die Ermittlung bezieht,
im gewöhnlichen Geschäftsverkehr nach den rechtlichen Gegebenheiten
und tatsächlichen Eigenschaften, der sonstigen Beschaffenheit
und der Lage des Grundstücks oder des sonstigen Gegenstands der
Wertermittlung ohne Rücksicht auf ungewöhnliche oder persönliche
Verhältnisse zu erzielen wäre.
Wesentliche Rechtsgrundlagen zur Grundstückswertermittlung sind:
- das Baugesetzbuch (BauGB)
- die Wertermittlungsverordnung (WertV)
- die Wertermittlungsrichtlinie 2006 (WertR 2006)
- das Pfandbriefgesetz (PfandBG)
- die Beleihungswertverordnung (BelWertV)
- das Bewertungsgesetz (BewG)
Die Gutachterausschüsse in den Landkreisen und kreisfreien Städten erfassen Grundstücksverkäufe und werten die Daten aus, erstellen Bodenrichtwertkarten und Grundstücksmarktberichte. Diese Daten sind öffentlich und werden zur Ermittlung von Grundstückswerten herangezogen.
Ansprechpartner für alle Fragen der Grundstückswertermittlung ist für Sie
Herr Karsunke.
Herr Karsunke ist geprüfter Gutachter für Grundstückswerte und im
Gutachterauschuss der Stadt Cottbus
als Vorsitzender tätig.
Verkehrswertgutachten
Die Bestimmung des Verkehrswertes von bebauten und unbebauten Grundstücken ist für unterschiedliche Anlässe von Interesse oder notwendig:
- Verkaufsverhandlungen,
- Beleihungen von Grundstücken durch Unternehmen der Kreditwirtschaft,
- Erbauseinandersetzungen und
- gerichtliche Verfahren,
Ein Verkehrswertgutachten wird auf der Grundlage der Wertermittlungsverordnung erstellt. Die Wertermittlung erfolgt dabei nach dem
- Vergleichswertverfahren (vergleichbare Objekte oder Grundstücke)
- Ertragswertverfahren (Mieten, Bewirtschaftungskosten, Vertragsverhältnisse, Bodenwerte)
- Sachwertverfahren (Herstellungskosten, Wertminderungen, Bodenwerte)
Das Schriftliche Gutachten enthält die Berechnung und als Ergebnis den ermittelten Wert des Grundstücks.
Auftragserteilung
Vor jeder Gutachtenerstellung bieten wir Ihnen eine umfassende Beratung an, um Zweck und Anlass sowie weitere Anforderungenan das gewünschten Gutachtens zu erörtern. Unter anderem ist es notwendig, den gewünschten, mitunter auch gesetzlich vorgeschriebenen Wertermittlungsstichtag festzulegen und Sie über die zu erwartenden Honorarkosten zu informieren.
Für die Vereinbarung eines Termins oder eine Auskunft wenden Sie sich bitte an Herrn Karsunke.
Wie hoch sind die Kosten?
Die Abrechnung von Verkehrswertgutachten erfolgt auf der Grundlage der Honorarordnung für Architekten und Ingenieure (HOAI) gemäß § 34 HOAI. Dabei berechnet sich das Honorar grundsätzlich in Abhängigkeit vom zu ermittelnden Objektwert (Verkehrswert).